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Wieso muß geprüft werden?

Artikel 2 des Grundgesetzes besagt "Jeder hat das Recht auf Leben und körperlicher Unversehrtheit." Da Arbeiten mit elektrischen Betriebsmittel auch Gefahren darstellen, welche zu körperlichen Schäden und Unfällen, im schlimmsten Fall zum Tod, führen können, ist es wichtig, elektrische Geräte fachmännisch prüfen zu lassen. Die DGUV Vorschrift 3 hat eine lange Geschichte und ist nicht aus einer Laune heraus entstanden. Bereits im Jahr 1974 gab es erste Prüfungen von elektrischen Geräten. 1979 trat dann die VBG 4 in Kraft, die 2005 von der BGV A3 abgelöst wurde. 2014 wurde die BGV A3 dann zur DGUV Vorschrift 3.

Durch diese konsequente Prüfungen an Geräten und Installationen konnten tödliche Unfälle in Zusammenhang mit elektrischen Betriebsmittel signifikant reduziert werden.

Das hohe Sicherheitsniveau kann nur durch die DGUV Vorschrift 3 erreicht und sichergesellt werden:

§ 5 Prüfungen

(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihrem ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden

1. Vor der ersten Inbetriebnahme und nach der Änderung oder Instandsetzung, vor der Wiederinbetriebnamhe durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und

2. in bestimmten Zeitabständen.

Die Fristen sind so bemessen, dass enstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muß, rechtzeitig festgestellt werden.

(2) Bei der Prüfung sind die sich hierauf beziehenden elektrotechnischen Regeln zu beachten.